Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 14.12.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04   

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BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04 (https://dejure.org/2004,3068)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04 (https://dejure.org/2004,3068)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 (https://dejure.org/2004,3068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Keinen Freifahrtsschein für die Verwaltgungsgerichte bei der Untersagung von Sportwetten

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes; Werbemaßnahmen staatlicher Sportwetten-Veranstalter; Unzureichende Begründung des Oberverwaltungsgerichts, weshalb eine Bewertung des Verhaltens der staatlichen Wettanbieter im Eilverfahren nicht möglich ist

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Umfang der Sachverhaltsaufklärung im einstweiligen Rechtsschutz; Untersagung des Anbietens von Sportwetten in Österreich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Glücksspiel-Beschluss des OVG NRW verfassungswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Glücksspiel-Beschluss verfassungswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 439
  • GewArch 2005, 119
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.08.2004 - 1 BvR 1446/04

    Verletzung der Rechtsweggarantie durch Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04
    Die erkennende Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2004 - 4 B 858/03 - (GewArch 2004, S. 338), mit dem dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz versagt worden war, mit Beschluss vom 26. August 2004 (1 BvR 1446/04; www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040826_1bvr144604.html) auf und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.

    Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig (vgl. hierzu BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446/04 -, a.a.O.).

    Zur Begründung verweist die Kammer im Wesentlichen auf ihren Beschluss vom 26. August 2004 (1 BvR 1446/04, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04
    Die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtgewährung von einstweiligem verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 858/03
    Auszug aus BVerfG, 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04
    Die erkennende Kammer des Bundesverfassungsgerichts hob einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2004 - 4 B 858/03 - (GewArch 2004, S. 338), mit dem dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz versagt worden war, mit Beschluss vom 26. August 2004 (1 BvR 1446/04; www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040826_1bvr144604.html) auf und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.
  • BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und

    (b) Besonderer Bedeutung kommt dabei der Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG zu, die im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorsieht - darunter fallen auch stattgebende Kammerbeschlüsse nach § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, Rn. 73; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 -, Rn. 29).
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf welche sich die bindend gewordenen Aussagen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).

    Dies schließt die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).Zu den das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen gehören auch Eilentscheidungen nach § 32 Abs. 1 BVerfGG.

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Im Wesentlichen trägt der Beschwerdeführer insoweit unter Hinweis auf zwei Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446/04 -, BVerfGK 4, 36, sowie vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439) vor, das Oberverwaltungsgericht hätte nicht auf einen weiteren Aufklärungsbedarf im Hauptsacheverfahren verweisen dürfen.
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    b) Die Beschwerdeführer machen nicht geltend, dass die vom Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegten Maßstäbe zu Inhalt und Grenzen der Bindungswirkung bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Fall einer Zurückverweisung nach § 95 Abs. 2 BVerfGG sie in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG beziehungsweise aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. im Hinblick auf die Nichtbeachtung der Bindungswirkung durch ein Gericht den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, Rn. 11 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, Rn. 41; BVerfGE 40, 88 ; 115, 97 ; vgl. Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 1544) verletzten.
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Daher ist nicht zweifelhaft, dass auch die vom Bundesverfassungsgericht vorgenommene rechtliche Beurteilung das Fachgericht bindet (vgl. BVerfG vom 14.6.2006 DVBl 2007, 443; vom 15.12.2004 NVwZ 2005, 439; vom 20.1.1996 BVerfGE 19, 377, 391 f.; Sondervotum Sommer zum Urteil vom 14.5.1996 BVerfGE 94, 115, 165; lediglich bei der Frage, ob die Rechtskraft der verfassungsgerichtlichen Entscheidung oder die Vorschrift des § 31 Abs. 1 BVerfGG die Grundlage dieser Bindungswirkung bildet, besteht keine einhellige Auffassung, vgl. auch Lechner/Zuck, BVerfGG, 6. Aufl. 2011, RdNr. 23 zu § 31; Hömig in Maunz u.a., BVerfGG, Stand 9/2011 RdNr. 29 a.E.; Stark in Umbach u.a., BVerfGG, 2. Aufl. 2005, RdNr. 76 zu § 95; Anm. Schroeder zu BVerfG vom 14.6.2006 a.a.O. S. 444).
  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 49.09

    Bindungswirkung; Auskunftspflicht; Handwerksrolle; Gewerbetreibender;

    Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf welche sich die bindend gewordenen Aussagen der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung beziehen (BVerfG, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 - NVwZ 2005, 439 und vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 - NVwZ 2006, 586).
  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschlüsse jedoch aufgehoben und die Sache an das OVG NW zurückverwiesen (Beschl. v. 26.8. 2004 - 1 BvR 1446/04 - u. v. 15.12.2004 - 1 BvR 2495/04 -).
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Dieser Kernbereich der verfassungsmäßigen Ordnung ist ersichtlich nicht betroffen, wenn allenfalls in Frage steht, ob nach dem geltenden System von bundes- und landesrechtlichen Zuständigkeiten die Frage der Regelungskompetenz nach Art. 70 Abs. 1 GG bzw. Art. 72 i. V. m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG strittig ist (vgl. oben S. 17, vgl. aus der Literatur: Tettinger/Enuschat, Grundstrukturen des deutschen Lotterierechts, München 1999, S. 3 ff.; Voßkuhle/Bumke, Rechtsfragen der Sportwette, Berlin 2002, S. 44 ff) und ob gemeinschaftsrechtlich im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr das Fernhalten privater Anbieter zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter durch Beschränkung der Berufszulassung (Art. 12 GG) noch gerechtfertigt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01 - "Gambelli" NJW 2004, 139 = NVwZ 2004, 87 = GewArch 2004, 30 und BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2004 - 1 BvR 1446/04 - GewArch 2005, 118 und vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 - GewArch 2005, 119 zu einem sofort vollziehbaren behördlichen Verbot der Vermittlung von Sportwetten österreichischer Veranstalter in Deutschland [zum österreichischen Recht näher: Schwartz/Wohlfahrt, Rechtsfragen der Sportwette, ÖJZ 1998, 601 ff.] und BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - 6 C 2/01 - a. a. O.).
  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2019 - 15 K 2349/19

    Bürgerbegehren, Verwaltungsakt, Scheinverwaltungsakt, Klagegegner,

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2006 - 1 BvQ 4/06 - (Versammlungsverbot), juris, Rn. 29; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, juris, Rn. 11; Lenz/Hansel, Bundes-verfassungsgerichtsgesetz, 2. Auflage 2015, § 31, Rn. 24.
  • LG Ellwangen/Jagst, 12.04.2005 - 3 Ns 42 Js 5187/03

    Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels: Straffreiheit

    Der Strafkammer sind mindestens sieben dort anhängige Verfahren bekannt (Az. 1 BvR 1896/99, 1 BvR 1054/01; 1 BvR 1897/99; 1 BvR 2320/99; 1 BvR 1446/04; 1 BvR 2495/04; 1 BvR 2643/04).
  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 2894/04

    Kostenentscheidung nach Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • VG Gelsenkirchen, 09.10.2019 - 15 K 1732/19

    Bürgerbegehren, Verwaltungsakte, Scheinverwaltungsakt, Klagegegner,

  • VG München, 31.01.2005 - M 22 S 04.4298

    Vermittlung von Sportwetten illegal

  • VG Karlsruhe, 21.07.2006 - 6 K 1260/06

    Unzureichende Begründung der Sofortvollzugsanordnung, die auf eine ungeklärte

  • AG Ravensburg, 06.06.2006 - 11 Ds 36 Js 21918/04

    Private Sportwetten-Vermittlung nicht strafbar

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11015
VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 (https://dejure.org/2004,11015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 (https://dejure.org/2004,11015)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Bauartzulassungen für Geldspielgeräte; Untersagung einer Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Umrüstung von Spielgeräten von Geldmünzenbetrieb auf Wertmarkenbetrieb; Zulassungsvoraussetzungen für ein Geldspielgerät; Versagung einer ...

  • Judicialis

    GewO § 15 Abs. 2 Satz 1; ; GewO § 33 c Abs. 1 Satz 1; ; GewO § 33 c Abs. 1 Satz 2; ; GewO § 33 e Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; SpielV § 13 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    Gewerbeordnung - Spielrechtliche Anordnung; Untersagung der Fortsetzung des Betriebs auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteter Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; gewerberechtliche Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit; Bauartzulassung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2005, 119
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136
    Denn dass diese Regelung geeignet ist, i.S. des § 33 e Abs. 1 Satz 1 GewO einem unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit entgegen zu wirken, kann nicht zweifelhaft sein (VGH BW vom 11.4.2003, GewArch 2003, 248).
  • VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 CS 03.1534
    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136
    Die Untersagung der Fortsetzung des ohne erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis geführten Betriebs könnte allenfalls dann unverhältnismäßig und daher ermessensfehlerhaft sein, wenn ein Anspruch auf Bauartzulassung gegenüber der PTB eindeutig erkennbar wäre, wenn der Legalisierung des Betriebs der auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine von der Klägerin zu vertretenden Umstände entgegenstünden und der weiteren einstweiligen Duldung des derzeit formell illegalen Betriebs keine sonstigen Allgemeinbelange entgegenstünden (vgl. BayVGH vom 20.9.1985, GewArch 1986, 65; BayVGH vom 7.8.2003 - Az. 22 CS 03.1534).
  • VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 8 K 1070/03

    Spielgerät; unzulässige Umstellung auf Wertmarkenbetrieb; Bauartzulassung

    In einem solchen Fall des Betriebes ohne die erforderliche Gewerbeerlaubnis kann die Untersagung der Fortsetzung des Betriebes - worauf sowohl die Rückumstellung der Spielgeräte auf den Betrieb mit Euromünzen als auch deren Entfernung zielt - ohne weiteres auf § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO gestützt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch 2005, 119; ferner Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 15 Rn 10 m. w. N.).

    Allerdings kann die Untersagung der Fortsetzung des ohne erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis geführten Betriebes dann unverhältnismäßig sein, wenn ein Anspruch auf Bauartzulassung gegenüber der PTB eindeutig erkennbar wäre, wenn der Legalisierung des Betriebs der auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine vom Kläger zu vertretenden Umstände entgegenstünden und der weiteren einstweiligen Duldung des derzeit formell illegalen Betriebs keine sonstigen Allgemeinbelange entgegenstünden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. v. 26.08.2003, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.; weitere Nachweise bei Marcks in: Landmann/Rohmer, GewO, Band I, § 15 Rn 15).

    Denn das diese Regelung geeignet ist, im Sinne des § 33e Abs. 1 Satz 1 GewO einem unangemessen hohen Verlust in kurzer Zeit entgegen zu wirken, kann nicht zweifelhaft sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2003, a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.).

    Im erstgenannten Falle entspräche der Spielverlauf schon deshalb nicht der Begrenzung des Höchsteinsatzes auf 0, 20 EUR, weil nach § 13 Nr. 5 SpielV überhaupt kein Spiel angeboten werden darf, dass einen höheren Einsatz als 0, 40 DM (0,20 EUR) fordert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.2003 a. a. O.; BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.; a. A. Gutachten O., S.19).

    Verbleiben demnach (zumindest) erhebliche Zweifel an der Zulassungsfähigkeit des Wertmarkenbetriebs, ist es in erster Linie Sache der PTB, diesen nachzugehen und unter Würdigung der Argumente des Klägers zu prüfen und zu entscheiden, ob die Zulassungsvoraussetzungen nach § 33e Abs. 1 Satz 1 GewO gegeben sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.12.2004, a. a. O.).

  • VG Neustadt, 08.03.2006 - 4 L 180/06

    "Fun-Games": Untersagung bei fehlender Bauartzulassung

    Rechtsgrundlage für die Anordnung der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu 2), in der Gaststätte des Antragstellers zu 1) es zu unterlassen, sämtliche Spielgeräte mit Abgabe von Token sowie die Token-Manager samt den Chipkartensystemen, mit denen der Einsatz zurück gewonnen werden kann (sog. Fun Games), zu betreiben und weitere Spielgeräte aufzustellen, ist nach Auffassung der Kammer die über § 31 GastG entsprechend anwendbare Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (vgl. auch Hess. VGH, GewArch 2005, 255 ; Bay. VGH, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. September 2005 - 1 K 1650/04 - VG Neustadt, NVwZ 1993, 98; der VGH Baden-Württemberg, GewArch 2003, 248 sieht dagegen § 33 c Abs. 1 Satz 3 GewO i. V. m. der polizeilichen Generalklausel als Rechtsgrundlage an).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05
    beschränken, dem Gewerbetreibenden die Fortsetzung des Betriebes nur insoweit zu untersagen, wie die erforderliche Erlaubnis fehlt (Bay. VGH, B. v. 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch. 2005, 119 [120]).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Die zuständige Behörde kann eine Verfügung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO darauf beschränken, dem Gewerbetreibenden die Fortsetzung des Betriebes nur insoweit zu untersagen, wie die erforderliche Erlaubnis fehlt (Bay. VGH, B. v. 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch. 2005, 119 [120]).
  • VG Sigmaringen, 21.09.2005 - 1 K 1650/04

    Gewerberechtliche Anordnung bezüglich des Betriebs von Spielautomaten mit

    Die Kammer kann die Frage letztendlich offen lassen, ob die Rechtsgrundlage in der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (Hessischer VGH, Beschluss vom 23.03.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136 -, GewArch 2005, 119; VG Sigmaringen, Urteil vom 14.07.2005 - 8 K 1070/03 -), wozu die Kammer eher neigt, oder in § 33c Abs. 1 Satz 3 GewO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.2003 - 14 S 2251/03 -, GewArch 2003, 248) zu finden ist.
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